Ummeldung und Post

Alle Pflichten und Behördenschritte nach dem Einzug auf einen Blick: Erfahre, welche Unterlagen das Bürgeramt verlangt, wie du die gesetzliche Frist einhältst und wann der Nachsendeauftrag eingerichtet werden muss.

Bürgeramt Ummeldung

Gesetzliche 14-Tage-Frist

Post Nachsendeauftrag

Für die Anmeldung deiner neuen Adresse benötigst du deinen Personalausweis und die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters. Buche deinen Amtstermin idealerweise schon vier Wochen vor dem Umzugstag.

Gemäß Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) gilt eine strenge Frist von zwei Wochen ab tatsächlichem Einzugsdatum. Bei Versäumnis drohen empfindliche Bußgelder; bei vollen Amtskalendern schützt der nachweisbare Buchungsbeleg.

Richte den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post mindestens zwei bis drei Wochen vor dem Schlüsselwechsel ein. Eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten garantiert, dass wichtige Briefe und Bescheide verlässlich ankommen.